Ein 18 m² großes Studio mit Induktionskochfeld, neuer Matratze und einem Laptop auf dem Schreibtisch: Das ist der typische Besitz eines studierenden Mieters. Diesen Wohnraum mit einer Hausratversicherung abzusichern, ist keine weitere bürokratische Formalität. Es ist gesetzlich vorgeschrieben und vor allem ein Schutz, dessen Wert sich beim ersten Schadensfall zeigt.
Mietrisikoversicherung und Haftpflicht: zwei unterschiedliche Absicherungen
Der Vermieter oder das CROUS-Wohnheim verlangt vor der Schlüsselübergabe einen Versicherungsnachweis. Der mindestens vorgeschriebene Vertrag deckt Mietrisiken ab, also Schäden an der Wohnung selbst durch Feuer, Explosion oder Leitungswasser.
Diese Garantie schützt weder das persönliche Eigentum der Studierenden noch die Nachbarn, falls sich der Schaden ausbreitet. Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die Dritten zugefügt werden, ist jedoch eine separate Garantie. In der Praxis steht ein Vertrag, der nur Mietrisiken abdeckt, Studierenden weder für zerstörte Möbel zur Seite noch schützt er sie, wenn Wasser die darunterliegende Wohnung beschädigt.
Es gibt eine günstige Wohngebäudeversicherung für Studierende mit sofortigem Versicherungsnachweis für die CAF, die beide Bereiche abdeckt. So lässt sich vermeiden, erst nach einem Schadensfall eine Deckungslücke zu entdecken.
Mehrfachversicherung für Studierende: Unterschiede je nach Wohnform
Die Mehrfachversicherung für Wohnraum (MRH) ist die Police, die die meisten Studierenden abschließen. Sie kombiniert die Absicherung von Mietrisiken und Haftpflicht mit dem Schutz des Hausrats vor Diebstahl, Feuer und Leitungswasserschäden.

Die Wohnform beeinflusst den Umfang des Vertrags. In einem CROUS-Studentenwohnheim ist die Wohnfläche klein und die Gemeinschaftsbereiche werden von der Einrichtung verwaltet. Der Vertrag gilt für das bewohnte Zimmer oder Studio. Bei einer privaten Mietwohnung können Keller, Parkplatz oder Balkon im Mietvertrag enthalten sein; der Vertrag muss dann alle aufgeführten Bereiche abdecken.
Was Sie vor der Unterzeichnung prüfen sollten
- Die Entschädigungsgrenze für den Hausrat: Ein günstiger Vertrag kann die Erstattung auf wenige hundert Euro begrenzen – zu wenig, wenn man einen Computer und wertvolle Geräte besitzt
- Die Selbstbeteiligung pro Schadensfall: Manche Tarife haben zwar niedrige Beiträge, dafür aber eine hohe Selbstbeteiligung, sodass bei kleineren Schäden kaum eine Erstattung übrig bleibt
- Die Ausschlüsse bei Diebstahl: Ein Vertrag kann eine Sicherheitstür oder bestimmte Schlösser voraussetzen, über die die Wohnung nicht verfügt. Bei einem Einbruch entfällt dann der Versicherungsschutz
- Der Schutz mobiler Geräte: Ein Laptop, der in der Wohnung gestohlen wird, ist durch die klassische MRH abgedeckt, doch für dasselbe Gerät, wenn es in der Bibliothek gestohlen wird, ist eine spezielle Zusatzversicherung erforderlich
Wohngemeinschaft unter Studierenden: gemeinsamer Vertrag oder Einzelverträge
In einer Wohngemeinschaft stellt sich die Versicherungsfrage bereits bei der Unterzeichnung des Mietvertrags. Es gibt zwei Möglichkeiten: einen gemeinsamen Vertrag, den ein Mitbewohner abschließt, oder Einzelverträge für alle Bewohner.
Ein gemeinsamer Vertrag vereinfacht die Verwaltung, doch es muss geprüft werden, ob alle Mitbewohner namentlich aufgeführt sind. Ein Vertrag, der nur auf den Namen eines Bewohners läuft, deckt die anderen und deren Eigentum nicht automatisch mit ab. Jeder Mitbewohner muss dem Vermieter einen Versicherungsnachweis vorlegen können, unabhängig davon, ob der Vertrag gemeinsam oder einzeln abgeschlossen wurde.
Bei einem separaten Mietvertrag für jedes Zimmer (häufig in Wohngemeinschaften) schließt jeder Mieter einen eigenen Vertrag ab. Das ist die übersichtlichste Lösung: Jeder kennt seine Garantien und seine Selbstbeteiligung.
Die Falle beim Auszug eines Mitbewohners
Zieht ein Mitbewohner während der Laufzeit des Mietvertrags aus, muss der gemeinsame Vertrag angepasst werden: Sein Name ist zu entfernen und gegebenenfalls der des neuen Mitbewohners hinzuzufügen. Wird die Aktualisierung versäumt, kann die Entschädigung verweigert werden, wenn am Schadensfall eine nicht gemeldete Person beteiligt ist.
Steigende Beiträge und Versicherungssteuer
Die Kosten einer Hausratversicherung hängen nicht allein vom Profil der studierenden Person ab. Die Steuer auf Versicherungsverträge, die für bestimmte Policen gilt, ist von 12 % auf 20 % gestiegen. Diese regulatorische Änderung wirkt sich unabhängig von Wohnfläche und Lage auf die Beiträge aus.

Für ein studentisches Budget ist der Vergleich verschiedener Angebote nach wie vor der wichtigste Hebel. Bei vergleichbarem Versicherungsschutz können sich die Beiträge der Versicherer um bis zu 100 % unterscheiden. Die Höhe der Selbstbeteiligung und die Erstattungsgrenze zu prüfen, ist wichtiger, als sich allein am angegebenen Monatspreis zu orientieren.
Schadensmeldung: Fristen für eine Entschädigung beachten
Ein Wasserschaden am Sonntagabend, ein Einbruchsversuch während der Ferien: Ein Schadensfall wartet nicht. Die Meldefrist ist im Vertrag festgelegt und hängt von der Art des Schadens ab.
Wird diese Frist überschritten, kann die Entschädigung gekürzt oder verweigert werden. Je nach Versicherer erfolgt die Meldung per Einschreiben, online oder telefonisch. Fotos des Schadens und Rechnungen für beschädigte Gegenstände aufzubewahren, beschleunigt jedoch die Bearbeitung des Falls.
Bei einem Wasserschaden muss der gemeinsame Schadensbericht zusammen mit dem betroffenen Nachbarn oder der Verwaltung des Wohnheims ausgefüllt werden. Ohne dieses Dokument kann der Versicherer die Verantwortlichkeiten der Beteiligten nicht feststellen.
Eine Hausratversicherung für Studierende ist wie ein Sicherheitsnetz, das nur einmal zum Einsatz kommt: im Schadensfall. Der günstigste Vertrag schützt nicht immer am besten. Entscheidend ist, dass seine Garantien tatsächlich zur bewohnten Wohnung, zum vorhandenen Eigentum und zu den Risiken des Alltags passen.



